Tattoostudios in Bayern bleiben geschlossen

Corona Öffnungsschritte ohne Tattoostudios

Bund und Länder haben bei der Corona-Konferenz am 3.3.21 die Öffnung der körpernahen Dienstleister beschlossen. Von allen Medien wurden daraufhin die beschlossenen Öffnungsschritte kommuniziert. Womit aber niemand gerechnet hatte war, dass in Bayern ein Sonderweg gegangen werden soll. Obwohl gerade der Ministerpräsident Söder sich für einheitliche und gemeinsame Wege in der Corona Krise ausgesprochen hat. Auch weil man sonst die Akzeptanz in der Bevölkerung verliert und dann nicht „alle an einem Strang“ ziehen würden. Das sehen wir allerdings auch genauso wie Ministerpräsident Söder. Die Akzeptanz in der Bevölkerung geht bei dieser Willkür leider auch noch bei den letzten Bürgern verloren. Etwas zu sagen und dann auch danach zu handeln, das wäre eine feine Sache und kommt bei den Wählern gut an.

Gab es Information zur geplanten Verlängerung der Schließung?

Leider nein. Bei der bayerischen Pressekonferenz am 4.3.21 wurden wir dann noch nicht einmal mehr erwähnt. In Bayern gab es plötzlich in der Öffentlichkeit den Bereich der körpernahen Dienstleister nicht mehr. In keiner Pressekonferenz wurden die Dienstleister genannt. Auch unser Bemühen, eine Auskunft über unsere Öffnung zu bekommen, war nicht von Erfolg gekrönt. Kein Ministerium konnte eine verbindliche Auskunft darüber geben, ob Tattoostudios öffnen dürfen oder nicht. Bei einem Telefonat, mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, dachte man tatsächlich, wir hätten doch schon ab 1.3.21 geöffnet, wie die anderen körpernahen Dienstleister. Auf die Emails, welche wir unter anderem an die Staatskanzlei geschickt haben, kamen leider auch keine verbindlichen Aussagen. Es gab nur den Hinweis, wir müssen warten bis die 12te bayerische Infektionsmaßnahmenschutzverordnung veröffentlicht wird. Dort könnten wir nachlesen, ob wir öffnen dürfen. Das geschah dann in der Nacht vom 5.3.21 und nur auf unsere eigene Initiative hin, erfuhren wir so, dass Tattoostduios in Bayern geschlossen bleiben. Wie bitte? Die Beschlüsse müssen doch schon vorher getroffen werden und es sollte wohl auch Ansprechpartner geben, die diese Beschlüsse kennen.

Wann dürfen Tattoostudios in Bayern wieder öffnen?

Das ist in der Tat die große Frage. Bisher sind wir bei keinem Öffnungsschritt vorgesehen. Egal, welche Inzidenzwerte in einer Region sind, die körpernahen Dienstleister sind nicht erwähnt. Wir haben auch hier an die verschiedensten Ministerien geschrieben und nachgefragt, welche Perspektiven es für uns gibt und was die Begründung für die verlängerte Schließung ist. Die Antwort kam tatsächlich immer von der gleichen Dame, an welche wohl alle Emails weitergeleitet werden. Unabhängig davon, welche Fragen man stellt und ob man direkt davon betroffen ist oder nicht. Es gibt auch eine für jeden einsehbare Begründung für die 12te bayerische Infektionsmaßnahmenschutzverordnung, in der wir auch vergessen wurden und es keine Erwähnung der körpernahen Dienstleister gibt.

In der Standardantwort per E-mail wird folgende Begründung geliefert:

Bedauerlicherweise bleibt es im Bereich der körpernahen Dienstleistungen bei den Regelungen, die Bayern dazu schon im Vorfeld der MPK-Konferenz am 3. März 2021 getroffen hat. Dies ist aus Sicht unseres Hauses sehr zu bedauern. Dennoch müssen wir diese Entscheidung natürlich respektieren.

Ich versichere Ihnen jedoch, dass sich Herr Staatsminister Aiwanger weiterhin entschieden für Lockerungen, insbesondere im Bereich der körpernahen Dienstleistungen einsetzen wird.

Die Bayerische Staatskanzlei begründet die Maßnahmen wie folgt:

Eine vollständige Zulassung der Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden kommt vor dem Hintergrund des nach wie vor bestehenden erheblichen Infektionsgeschehens nicht in Betracht. Die Beschränkung auf Friseursalons und andere Dienstleistungen, die zum Zwecke der Körperhygiene und -pflege erforderlich sind, berücksichtigt den Grundsatz der Umsicht und Vorsicht. Ermöglicht werden daher nur diejenigen Dienstleistungen, bei denen wegen der bereits seit längerem bestehenden Schließung ein hoher und dringender Bedarf aus Gründen der Körperhygiene und -pflege entstanden ist und auf die erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere auch ältere Menschen, angewiesen sind.

Tätowierstudios, Piercingstudios, Permanent-Make-Up-Studios, (Wellness-)Massagesalons und vergleichbare Dienstleistungsbetriebe sind daher weiterhin auch über den 7. März 2021 geschlossen zu halten, da ihre körpernahen Dienstleistungen nicht hygienisch oder pflegerisch erforderlich sind.

Habt ihr die Sache mit dem 3.3.21 gesehen?

Bayern hat im Vorfeld zur MPK-Konferenz am 3. März 2021 schon eine Regelung getroffen. In Bayern werden doch tatsächlich die Regelungen schon vor dem Bundesbeschluss getroffen und dann den betroffenen Betrieben nicht kommuniziert. Wie ist das gemeint mit „alle an einem Strang ziehen“ von dem der Ministerpräsident Söder immer spricht? Obwohl die Entscheidung früher getroffen war, konnte oder wollte kein Ministerium Auskunft geben. Auch eine öffentliche Klarstellung, dass in Bayern andere Regeln für körpernahe Dienstleister gelten, ist nicht erfolgt. Es kommt uns als bayerischem Unternehmen so vor, als würden wir totgeschwiegen, weil wir keine Lobby haben, die für uns eintritt.

Wie geht es weiter?

Es geht auf alle Fälle weiter, egal wann. Leider bekommen wir keine Aussage zu unseren Öffnungsperspektiven und können daher nichts Weiteres zu wann es soweit ist sagen. Also außer, dass sich Staatsminister Aiwanger weiterhin entschieden für uns einsetzt.

Na dann sind wir mal gespannt.

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